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“Ein überlebendes Folteropfer in ein Land abzuschieben, das queere Menschen gesetzlich mit der Todesstrafe bedroht, ist ein humanitärer und juristischer Skandal”, betont Anita B., eine Beraterin im Sub. “Das Bundesverfassungsgericht und internationale Konventionen ziehen hier eine klare rote Linie. Wir fordern die Zentralen Ausländerbehörden in Bayern auf, die geplante Abschiebung sofort zu stoppen, Mark Z. aus der Haft zu entlassen und ihm Zugang zur dringend notwendigen medizinischen und therapeutischen Hilfe zu gewähren.” Das Sub wirft dem Bamf auch vor, in der Abschiebungshaft sei eine Anhörung durchgeführt worden, ohne seine Rechtsvertretung darüber in Kenntnis zu setzen oder einzubinden. Damit könne sich der in Isolationshaft befindliche Z. praktisch nicht verteidigen.
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Vielleicht sollte man bei so etwas erst mal schauen ob es überhaupt zu einem Problem wird. Weil nur weil etwas ausgenutzt werden kann heißt das nicht, dass es auch ausgenutzt wird. Und nur weil etwas ausgenutzt wird, heißt das noch nicht, dass das unbedingt ein Problem ist. Und nur weil etwas ein Problem ist, heißt das noch nicht, das jedes Mittel recht ist.
Paradebeispiel ist die mühsame Diskussion um trans Personen im Sport. Keinerlei konkrete Beispiele und vielleicht eine Hand voll Personen überhaupt auf die das zutrifft und trotzdem wird herum fantasiert wie wenn das erlaubt bleibt ja bei der Frauenolympiade bald nur noch trans Frauen gewinnen werden.
Ich kann mir vorstellen, dass die Schnittmenge aus Personen die hier eine Homosexualität “ausnutzen” könnten um im Land zu bleiben, denen die sonst nicht im Land bleiben könnten und denen, die das dann auch konkret ausnutzen würden eher gering sein wird.
Sehr gut gesagt.