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Cake day: July 24th, 2024

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  • Für das Personal im Gesundheitswesen hier in der Schweiz gilt: Umkleidezeit ist gleich Arbeitszeit. Richtig ist, zum offiziellen Arbeits-/Dienstbeginn muss man fertig umgezogen und ausgerüstet (zum Beispiel im Rettungsdienst Kommunikations- und Alarmierungsmittel auf sich tragen) sein. Die Umkleidezeit wird pauschal als Arbeitszeit vergütet, entweder als zusätzlichen Lohnbestandteil oder mehr Freizeit (zusätzliche Urlaubstage). Dies kann man bei meinem Arbeitgeber von Jahr zu Jahr wählen. Bei anderen kann es auch sein, dass es festgelegt ist. Wie es bei anderen Branchen mit Arbeits- bzw Schutzkleidung so ist, weiss ich allerdings nicht.Ich vermute es kommt darauf an ob man in der Kleidung den Arbeitsweg machen darf, was bei Hygienekleidung (das ist alle Kleidung die zum Beispiel auch vom Arbeitgeber gereinigt werden muss, also nicht nur OP-Kleidung) Im übrigen wird uns eine viertel Stunde als Umkleidezeit zugestanden, also 7.5 min vorher und nachher. Beste Grüsse