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“Ein überlebendes Folteropfer in ein Land abzuschieben, das queere Menschen gesetzlich mit der Todesstrafe bedroht, ist ein humanitärer und juristischer Skandal”, betont Anita B., eine Beraterin im Sub. “Das Bundesverfassungsgericht und internationale Konventionen ziehen hier eine klare rote Linie. Wir fordern die Zentralen Ausländerbehörden in Bayern auf, die geplante Abschiebung sofort zu stoppen, Mark Z. aus der Haft zu entlassen und ihm Zugang zur dringend notwendigen medizinischen und therapeutischen Hilfe zu gewähren.” Das Sub wirft dem Bamf auch vor, in der Abschiebungshaft sei eine Anhörung durchgeführt worden, ohne seine Rechtsvertretung darüber in Kenntnis zu setzen oder einzubinden. Damit könne sich der in Isolationshaft befindliche Z. praktisch nicht verteidigen.
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Man könnte ja mal damit anfangen, dass Arbeitende (oder ehemals arbeitende Arbeitsunfähige) grundsätzlich ein Aufenthaltsrecht haben. Das wäre nicht nur im Interesse der Geflüchteten, sondern auch im Interesse des Arbeitgebers und des sozialen Umfelds (Familien, Freunde, Vereine, usw.).
Für Leute, die aktiv das Grundgesetz ablehnen (z.B. frauenfeindliche Islamisten, die im Ursprungsland besser integriert wären) könnte man Ausnahmen machen. Das wär auch nicht immer leicht zu belegen, aber es würde zumindest grundsätzlich Sinn machen. Integrierte Menschen abzuschieben, die ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten, ist dagegen schon vom Grundsatz her absurd.