• vapeloki@lemmy.world
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    3 days ago

    Nach meinem Verständnis gilt hier das selbe. Dad zitierte Berliner Urteil aus dem Artikel ist auch entsprechend klar. Wär in der AfD ist, ist zumindest theoretisch nicht erlaubt im Polizei Dienst zu stehen.

    Leider müsste das dann jemand auch prüfen und konsequent umsetzen.

    Keiner mit Staatsexamen hier der und sagen könnte ob der Bürger eine handhabe hat?

    • HieroProtagonist@feddit.org
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      ·
      3 days ago

      Wär in der AfD ist, ist zumindest theoretisch nicht erlaubt im Polizei Dienst zu stehen.

      Der Artikel (bzw. der hierin zitierte Rechtswissenschaftler) sieht das etwas anders:

      Auch die Frage, ob Polizisten aufgrund ihres Diensteids keine AfD-Mitglieder sein oder die Partei wählen dürften, sehen Rechtswissenschaftler demnach differenziert. Der Augsburger Staatsrechtsprofessor Josef Franz Lindner betonte laut Focus den Unterschied zwischen Rechtsstaat und Gesinnungsstaat: Selbst wenn jemand Mitglied in einer umstrittenen Partei sei, müsse die Verfassungstreue individuell geprüft werden.

      Ein Beamter bleibe zudem auch immer Bürger, der Mitglied in einer Partei sein und sich politisch engagieren dürfe. Der Würzburger Beamtenrechtler Ralf Brinktrine ergänzte laut dem Bericht, es komme „auf das individuelle Verhalten der jeweiligen Person an“ – auch bei Mitgliedern einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei.