Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt warnt ein Gewerkschafts-Funktionär die Polizei vor einer AfD-Regierung. Die Konkurrenzgewerkschaft betont die politische Neutralität.
Nach meinem Verständnis gilt hier das selbe. Dad zitierte Berliner Urteil aus dem Artikel ist auch entsprechend klar. Wär in der AfD ist, ist zumindest theoretisch nicht erlaubt im Polizei Dienst zu stehen.
Leider müsste das dann jemand auch prüfen und konsequent umsetzen.
Keiner mit Staatsexamen hier der und sagen könnte ob der Bürger eine handhabe hat?
Wär in der AfD ist, ist zumindest theoretisch nicht erlaubt im Polizei Dienst zu stehen.
Der Artikel (bzw. der hierin zitierte Rechtswissenschaftler) sieht das etwas anders:
Auch die Frage, ob Polizisten aufgrund ihres Diensteids keine AfD-Mitglieder sein oder die Partei wählen dürften, sehen Rechtswissenschaftler demnach differenziert. Der Augsburger Staatsrechtsprofessor Josef Franz Lindner betonte laut Focus den Unterschied zwischen Rechtsstaat und Gesinnungsstaat: Selbst wenn jemand Mitglied in einer umstrittenen Partei sei, müsse die Verfassungstreue individuell geprüft werden.
Ein Beamter bleibe zudem auch immer Bürger, der Mitglied in einer Partei sein und sich politisch engagieren dürfe. Der Würzburger Beamtenrechtler Ralf Brinktrine ergänzte laut dem Bericht, es komme „auf das individuelle Verhalten der jeweiligen Person an“ – auch bei Mitgliedern einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei.
Das sind ja aber auch wieder “Rechtswissenschaftler”. Die AfD über die wir hier reden ist ja nicht irgendwie “umstritten” oder “vom Verfassungsschutz beobachtet”.
Das ist in Sachsen-Anhalt eine gesichert rechtsextremistische Partei. So wie die AfD sich dagegen auch immer gerichtlich zur Wehr setzt, wahrscheinlich auch gerichtlich bestätigt. Da kann man dann schon feststellen, wer da Mitglied ist, ist für den Polizeidienst ungeeignet. Ist jetzt kein verrückter Take.
Nach meinem Verständnis gilt hier das selbe. Dad zitierte Berliner Urteil aus dem Artikel ist auch entsprechend klar. Wär in der AfD ist, ist zumindest theoretisch nicht erlaubt im Polizei Dienst zu stehen.
Leider müsste das dann jemand auch prüfen und konsequent umsetzen.
Keiner mit Staatsexamen hier der und sagen könnte ob der Bürger eine handhabe hat?
Der Artikel (bzw. der hierin zitierte Rechtswissenschaftler) sieht das etwas anders:
Das sind ja aber auch wieder “Rechtswissenschaftler”. Die AfD über die wir hier reden ist ja nicht irgendwie “umstritten” oder “vom Verfassungsschutz beobachtet”.
Das ist in Sachsen-Anhalt eine gesichert rechtsextremistische Partei. So wie die AfD sich dagegen auch immer gerichtlich zur Wehr setzt, wahrscheinlich auch gerichtlich bestätigt. Da kann man dann schon feststellen, wer da Mitglied ist, ist für den Polizeidienst ungeeignet. Ist jetzt kein verrückter Take.
Das meinte ich: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1681697.php