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    2 days ago

    Dass PET o. Ä. aus dem gelben Sack nicht mehr zu Lebensmittelverpackungen recycelt werden (somdern nur Pfand-PET oder Ausschuss aus der Produktion) ist aus lebensmittelhygienischen Gründen so vorgeschrieben. Das heißt aber nicht, dass der größte Teil aus dem gelben Sack verbrannt wird. Die stoffliche Verwertung steht in der Abfallhierarchie über der thermischen Verwertung, deshalb darf nur verbrannt werden, was nicht stofflich verwertet werden kann. Hier ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz eindeutig. Derzeit werden ca. 70% aus dem gelben Sack stofflich verwertet (der Kunststoffbedarf ist leider so enorm, dass es derzeit keine Rolle spielt, ob aus Traubenverpackungs-PET keine Lebensmittelverpackung mehr werden darf, sondern nur z. B. eine Spüliflasche). Eine für das Recycling desigte Verpackung darf und wird also nicht verbrannt werden, auch wenn die Gerüchte, dass im gelben Sack eh alles verbrannt wird, schon seit der Einführung des grünen Punkts kursieren. Welche (Verbund-)Kunststoffverpackungsarten fast durchweg aus dem Stoffkreislauf herausfallen und größtenteils in die Verbrennung gehen, ist schon lange bekannt und dieses Problem wird durch die hier besprochene EU-Verordnung ab 2030 angegangen. Besser spät als nie wenn man mich fragt.

    • gandalf_der_13te@feddit.org
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      2 days ago

      Welche (Verbund-)Kunststoffverpackungsarten fast durchweg aus dem Stoffkreislauf herausfallen und größtenteils in die Verbrennung gehen, ist schon lange bekannt und dieses Problem wird durch die hier besprochene EU-Verordnung ab 2030 angegangen. Besser spät als nie wenn man mich fragt.

      ok also verstehe ich das richtig dass schwierig zu recycelnde (stoffliche verwertung) kunststoffe weniger erlaubt werden durch dieses neue gesetz?

      und darf ich noch fragen, wofür werden kunststoff-abfälle heute üblicherweise stofflich verwertet? also was sind da so typische anwendungsfälle? was wird daraus wieder hergestellt?

      • Imke@feddit.org
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        1 day ago

        Genau! Alle Verpackungen werden je nach Recyclingfähigkeit in 3 Kategorien eingeteilt und ab 2030 darf die schlechteste Kategorie nur in Ausnahmefällen noch benutzt werden. Welche Verpackung unter welche Kategorie fällt, wird aber erst 2028 festgelegt (möge die Einteilung streng werden). Wofür die verwendet werden, hängt von der Kunstoffart ab, aber z. B. Ungefärbtes und sortenreines PET (transparent) oder HDPE (milchig) lässt sich recht problemlos im Kreislauf führen (Ausnahme Lebensmittelverpackungen, die dürfen recycelt nur aus Pfandflaschen oder Produktionsausschüssen hergestellt werden.). Man sieht (oft am Boden des Produkts) eine Einstanzung mit dem Kunsstofftyp, falls es recycelt wurde, steht oft ein kleines r davor, z.B. rPET. Bei mir zuhause fällt mir für rPET da z.B. die Spüliflasche ins Auge, bei rHDPE die Shampooflasche. Auch viele Folien entstammen oft dem Recycling oder Euroboxen, Regentonnen (das sind so die Produkte, die mir im Haushalt auffallen). Sehr viel PET geht auch (leider) als Polyestergewebe in Kleidung. Letztendlich wird leider noch so viel frisches Kunststoffgranulat aus Erdöl hergestellt, dass recyceltes einfarbiges Granulat direkt als gleichweriger Wertstoff in irgendwelche Produkte geht, der Flaschenhals beim Recycling soweit ich weiß derzeit ist weniger die Verwendung des Recyklats (zumindest bei PET und HDPE) als die Sortenreine Sammlung/Trennung oft schlecht recycelbar designten Materials (zumindest in D mit hoher Sammelquote).

      • Imke@feddit.org
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        1 day ago

        Stimmt, die 70% werden beim Input gemessen. Wenn Kunststoff verbrannt wird und die Schlacke im Straßenbau verwendet wird, zählt das nach Kreislaufwirtschaftsgesetz dennoch als thermische Verwertung (auch wenn streng genommen hinterher ein Teil stofflich verwertet wird) und darf nur erfolgen, wenn die stoffliche Verwertung nicht möglich ist. Z. b. weil es sich um schlecht trenbbare Verbundskunststoffe handelt, die mit den neuen Vorgaben hoffentlich bald endlich nicht mehr standardmäßig als Verpackung eingesetzt werden. Das wurde so definiert, um genau diese Tricksereien zu verhindern. Es gibt auch Kunststoffflakes, die im Straßenbau verwendet werden können und als stoffliche Verwertung angesehen werden dürfen, die werden aber nicht verbrannt. Hast du eine Quelle dafür, dass Schlackenutzung im Straßenbau als stoffliche Verwertung gemäß Abfallhierarchie angesehen werden darf? Ich war in den letzten Jahren aus beruflichen Gründen bei den Novellen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eigentlich immer weitestgehend auf dem Laufenden und würde mich wundern, wenn es derzeit dieses Schlupfloch noch gibt, diese Grauzone wurde eigentlich schon seit langer Zeit durch klare Definitionen geschlossen. Meines Wissens nach zumindest, man bekommt ja auch nicht immer alles mit. Ich will auch gar nicht die schlechte Verwertungsquote bei Kunststoffen schön reden, meine Aussage bezog sich nur darauf, dass es nicht stimmt, dass der Großteil aus dem Gelben Sack verbrannt wird (auch nicht wenn er verschmutzt ist), das rechtlich gar nicht erlaubt ist und ein wichtiger Aspekt, warum immer noch Unmengen verbrannt werden dürfen (oder müssen) durch die neuen Regeln ab 2030 eingedämmt werden soll. Was reycelbares Verpackungsdesign ausmachen kann an der stofflichen Verwertungsquote, kann man ja, wie du auch schreibst, am Pfandsystem von PET-Flaschen sehen, mit Quoten weit über 90%.