• RidderSport@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    3
    ·
    30 days ago

    Meinem persönlichen, wenngleich anektdotischen, Eindruck nach, trifft das auf die wenigsten Staatsanwälte zu. Noch weniger auf Richter. Insbesondere da so ein Fall mindestens in die nächste Instanz wenn nicht gar bis an das BVerfG geht und niemals haltbar sein wird.

    Und dann sprechen wir hier für die StA und den Richter auch nicht mehr nur noch von Rechtsbeugung, sondern mindestens dem Versuch des (mittelbaren) Freiheitsentzugs. Also Haftstrafe nicht unter einem Jahr ergo Berufsverbot für Richter und Staatsanwälte. Zusätzlich noch persönliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.

    Da muss sich schon einiges ändern in Deutschland damit so was gangbar wird