

51·
2 years agoDie Antragstellerin begehrte vor dem Amtsgericht die Feststellung, dass der nunmehrige Beschwerdeführer ihr Vater ist.
Sie mag ihn vielleicht mal “daddy” genannt haben, aber dass das Gericht das so wörtlich nimmt, geht zu weit.


Die Antragstellerin begehrte vor dem Amtsgericht die Feststellung, dass der nunmehrige Beschwerdeführer ihr Vater ist.
Sie mag ihn vielleicht mal “daddy” genannt haben, aber dass das Gericht das so wörtlich nimmt, geht zu weit.
Der Foxconn-Ansatz ist da günstiger. Einfach Netze um die Dächer von Hochhäusern spannen.