• Sibbo@nord.pub
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    4 days ago

    Der Händler kann in seinem Vertrag ja vorschreiben, dass der Verpackungsbetrieb sich dagegen versichern muss. Die Versicherung kann dann auch wieder pleite gehen, aber genau das selbe kann passieren wenn dem Händler alle seine Ware geklaut wird oder abbrennt. Irgendwann wird es dann lächerlich.