• BigShammy80@feddit.org
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    13 days ago

    Was ist das für ein Argument? Es geht hier um Persönlichkeitsrechte und nicht gegen “neue” Technologie… Du kannst dich gern selbst in der Dusche filmen, aber eben nicht in der Öffentlichkeit.

      • Mora@pawb.social
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        13 days ago

        Naja, kommt drauf an wo du duscht und was du machst. Könnte zum Beispiel §113 OWiG sein oder §183(a) StGB, wenn du es aufm Marktplatz machst.