• RidderSport@feddit.org
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    4 days ago

    Wenn du das Geld hast im Zweifel die Geldstrafe zu tragen und am besten eine Rechtsschutzversicherung für den Instanzenzug, dann würde ich sagen, dass du Chancen hast das dies trotz Formalbeleidigung (->Tierbezeichnung) mit der Begründung auch einfach als verkürzte Meinungsäußerung durchgeht. Bonuspunkte gibt es wenn du nen Sing schreibst oder das als Bild verkörperst

    • You@feddit.org
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      3 days ago

      Rechtsschutz zahlt bei Taten, die vorsätzlich begangen werden normalerweise nicht.

    • froh42@lemmy.world
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      4 days ago

      Dass es eine Tierbezeichnung ist, steht nicht im primären Fokus meiner Wahrnehmung, ich assoziiere es eher mit “affig” also albern. Also gelackt und affig, also eine Person die primär in alberner Weise um ihre Aussenwirkung bemüht ist.

      Ehrlich gesagt sehe ich nicht, wie das bei einem Politiker als Persönlichkeitseigenschaft gesehen werden kann und nicht als Kritik an der politischen Arbeit und Aussenwirkung über den Punkt hinaus wo Persönlichkeiteigenschaften letztere beeinflussen.

      Ich gebe gerne meine Ansicht zu dieser Sache und ob ich es für eine persönliche Beleidigung halte, öffentlich zu Protokoll, ich bin aber nicht der, der so etwas selbst vor Gericht ausfechten würde.

      Dazu ist mir das zu albern und zu kleinlich und bestätigt nur meine private Meinung, die ich daher nicht in kurzen prägnanten Worten wiedergeben kann.

      Edit: s/Begleitung/Beleidigung/ wg autocorrect