Eine Beregnungsanlage vor einem Supermarkt, mit der offenbar Obdachlose vertrieben werden, sorgt in Hannover gerade für Aufsehen und Diskussionen. Die Stadt prüft den Sachverhalt noch.
Parteien unterstützen, die sich für öffentlichen Wohnungsbau einsetzen. Aber die könnten ja auch eine Vermögenssteuer einführen wollen, also geht das wohl leider nicht.
Der hat da ein Vordach, das über einen Gehweg ragt, und Leute, die kein Dach haben, schlafen da nachts aus Not drunter. So weit darf “Eigentum verpflichtet” schon gehen. Das ist keine sonderlich hohe Messlatte.
Ich denke mal die Beregnung ist ja nicht dauerhaft an, sondern nur wenn dort jemand liegt? Das heißt jemand schaut nach und sieht dort jemanden liegen. Und anstatt die Leute anzusprechen oder den Sozialdienst oder die Polizei zu rufen schaltet man die Beregnungsanlage an? Das ist einfach überhaupt nicht zu rechtfertigen.
Sorry, der Eigentümer kann Hausverbot aussprechen und die Polizei setzt das dann auch durch, das wäre der normale Prozess. Und ich denke nach dem zweiten oder dritten Mal sucht ein Obdachloser halt lieber einen anderen Platz. Im Ergebnis ist es ähnlich aber die Polizei geht da sicherlich anders mit um und bietet auch mal die Obdachlosenunterkunft oder andere Hilfestellung an. Und vor allem lässt sie den Leuten ihren Besitz, stell dir vor die Klamotten die du trägst und dazu vielleicht ein Schlafsack ist dein einziger Besitz und das wird dann schön nassgeregnet.
Die Verwaltung der Stadt Hannover äußerte sich zu der Beregnungsanlage bisher nicht konkret. Laut einer Sprecherin wird der Vorgang aktuell geprüft. Unklar ist wohl unter anderem, ob der Gehweg unter dem Vordach eine öffentliche Fläche ist.
Schaust du dir den Spaß bei Street View an, wird es klarer:
Du kannst halt kein Hausverbot für den öffentlichen Gehweg vor deinem Haus aussprechen. Der Shopblogger hatte ein ähnliches Thema:
Platzverweis geht dann auch nur, wenn die Leute sich stark daneben benehmen. Und dann hast du da als Ladenbesitzer wirklich ein Problem: Die Anwesenheit von Obdachlosen schreckt Kunden ab. Du magst das nicht gut finden, aber am Ende gibt es Leute, die sich bedroht oder verängstigt fühlen und lieber woanders hingehen. Wirklich was machen kannst du dann auch nicht.
Also wenn es eine öffentliche Fläche ist die dir nicht gehört, dann darfst du die halt aber auch nicht beregnen.
Edit: hat man denn als Ladenbesitzer einen Anspruch auf eine bestimmte soziale Zusammensetzung der anderen Menschen vor Ort? Wenn der öffentliche Raum dort so ist dann gehört das halt zur Lage und hatte dann ja sicherlich auch Auswirkungen auf einen günstigen Kaufpreis oder Mietpreis der Immobilie.
Das ist ja gerade das Staatsversagen, das wir aktuell sehen. Keine Ahnung, ob du einen Rechtsanspruch drauf hast, dass in deinem Stadtviertel keine Obdachlosen sind oder keine Junkies abhängen. Höchstwahrscheinlich nicht.
Aber gleichzeitig ist halt dieses Thema total gesellschaftlich relevant. Menschen fühlen sich halt nicht wohl, wenn abgerissene Gestalten vor ihrer Wohnung und ihrem Supermarkt campieren. Lassen ihre Kinder ungerne alleine in die Stadt, wenn dort Leute offen Crack konsumieren. Fahren nicht so gerne nachts U-Bahn, wenn in den Unterführungen Leute schlafen. Und jetzt versagt der Staat dabei, diesen Leuten zu helfen. Und er versagt dann auch gleichzeitig dabei, den Leuten ein Sicherheitsgefühl zu geben
deleted by creator
Parteien unterstützen, die sich für öffentlichen Wohnungsbau einsetzen. Aber die könnten ja auch eine Vermögenssteuer einführen wollen, also geht das wohl leider nicht.
deleted by creator
Der hat da ein Vordach, das über einen Gehweg ragt, und Leute, die kein Dach haben, schlafen da nachts aus Not drunter. So weit darf “Eigentum verpflichtet” schon gehen. Das ist keine sonderlich hohe Messlatte.
deleted by creator
Ich denke mal die Beregnung ist ja nicht dauerhaft an, sondern nur wenn dort jemand liegt? Das heißt jemand schaut nach und sieht dort jemanden liegen. Und anstatt die Leute anzusprechen oder den Sozialdienst oder die Polizei zu rufen schaltet man die Beregnungsanlage an? Das ist einfach überhaupt nicht zu rechtfertigen.
Es ist halt übelst asozial Leute nass zu spritzen, die nicht nach hause gehen können, um sich aufzuwärmen und neue Klamotten anzuziehen.
Das kann an einem halbwegs kalten Tag sogar ziemlich gefährlich sein.
Vorallem wenn es dann kalt ist die person nass ist und eventuell stirbt. Zählt das Totschlag? Oder kommt der Besitzer vom Haus dann ohne probleme weg?
deleted by creator
Sorry, der Eigentümer kann Hausverbot aussprechen und die Polizei setzt das dann auch durch, das wäre der normale Prozess. Und ich denke nach dem zweiten oder dritten Mal sucht ein Obdachloser halt lieber einen anderen Platz. Im Ergebnis ist es ähnlich aber die Polizei geht da sicherlich anders mit um und bietet auch mal die Obdachlosenunterkunft oder andere Hilfestellung an. Und vor allem lässt sie den Leuten ihren Besitz, stell dir vor die Klamotten die du trägst und dazu vielleicht ein Schlafsack ist dein einziger Besitz und das wird dann schön nassgeregnet.
Das ist so nicht immer der Fall, auch hier:
Schaust du dir den Spaß bei Street View an, wird es klarer:
Du kannst halt kein Hausverbot für den öffentlichen Gehweg vor deinem Haus aussprechen. Der Shopblogger hatte ein ähnliches Thema:
https://www.shopblogger.de/blog/archives/26339-Trinkende-Maenner-auf-dem-Gehweg.html
Platzverweis geht dann auch nur, wenn die Leute sich stark daneben benehmen. Und dann hast du da als Ladenbesitzer wirklich ein Problem: Die Anwesenheit von Obdachlosen schreckt Kunden ab. Du magst das nicht gut finden, aber am Ende gibt es Leute, die sich bedroht oder verängstigt fühlen und lieber woanders hingehen. Wirklich was machen kannst du dann auch nicht.
Also wenn es eine öffentliche Fläche ist die dir nicht gehört, dann darfst du die halt aber auch nicht beregnen.
Edit: hat man denn als Ladenbesitzer einen Anspruch auf eine bestimmte soziale Zusammensetzung der anderen Menschen vor Ort? Wenn der öffentliche Raum dort so ist dann gehört das halt zur Lage und hatte dann ja sicherlich auch Auswirkungen auf einen günstigen Kaufpreis oder Mietpreis der Immobilie.
Das ist ja gerade das Staatsversagen, das wir aktuell sehen. Keine Ahnung, ob du einen Rechtsanspruch drauf hast, dass in deinem Stadtviertel keine Obdachlosen sind oder keine Junkies abhängen. Höchstwahrscheinlich nicht.
Aber gleichzeitig ist halt dieses Thema total gesellschaftlich relevant. Menschen fühlen sich halt nicht wohl, wenn abgerissene Gestalten vor ihrer Wohnung und ihrem Supermarkt campieren. Lassen ihre Kinder ungerne alleine in die Stadt, wenn dort Leute offen Crack konsumieren. Fahren nicht so gerne nachts U-Bahn, wenn in den Unterführungen Leute schlafen. Und jetzt versagt der Staat dabei, diesen Leuten zu helfen. Und er versagt dann auch gleichzeitig dabei, den Leuten ein Sicherheitsgefühl zu geben
Und zwar weil die das Recht haben sich dort (friedlich) aufzuhalten. Weil es eben ein öffentlicher Gehweg ist.
deleted by creator
Ja bis dahin kann er sich dann Mangels Kundschaft direkt daneben legen.
Da er nicht der Supermarktbetreiber ist, wohl eher nicht. Der Supermarkt selbst scheint sich ja nicht beklagt zu haben.