Es handele sich um eine unzulässige Zuwendung an die Partei, entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Zu dem Zeitpunkt, an dem die AfD die Spende angenommen habe, habe keine Klarheit über den Spender bestanden
Laut Gericht gibt es aber auch Anhaltspunkte dafür, dass der deutsch-schweizerische Unternehmer Henning Conle hinter der Zuwendung stehen könnte. Der habe Ende Dezember 2024, also kurz vor der Spende an die AfD, 2,6 Millionen Euro als “Schenkung” an Dingler überwiesen.
Der Annahme der Bundestagsverwaltung, dass es sich um eine sogenannte Strohmann-Spende handelte, also eine weitergegebene Zuwendung eines dritten Beteiligten, folgte das Gericht hingegen nicht.
Es hielt der AfD zugute, dass die Partei ein solches System zur Verschleierung des wahren Spenders zum Zeitpunkt der Spendenannahme im Februar 2025 nicht hätte erkennen können.
Aber wie sollen sie dann erkennen, dass die Herkunft nicht eindeutig ist?
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